Gemäß § 11 unserer Satzung laden wir Donnerstag, 3.12.2015 um 19:00 Uhr in das Haus der Jugend (Mainz, Mitternacht 8) zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2015 herzlich ein, Einlass ab 18:20 Uhr. Der Veranstaltungsraum befindet sich in der ersten Etage.
Tagesordnung
1. Begrüßung und Bericht des Vorstandes
2. Bericht des Kassenwarts und der Kassenprüfer
3. Entlastung des Vorstandes
4. Wahl des Vorstands
5. Wahl des Beirats
6. Wahl der Kassenprüfer
7. Anträge gemäß § 11 Abs.4-5 der Satzung
8. Verschiedenes
• Laut § 11 Abs. 4 der Satzung müssen Anträge der Mitglieder spätestens 2 Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich * eingegangen sein.
• Anträge auf Satzungsänderungen müssen dem Vorstand spätestens 3 Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich * zugegangen sein (§ 11 Abs. 5).
• Nach § 14 Abs. 2 der Satzung ist jedes Mitglied berechtigt, einen Kandidaten mit dessen Einverständnis zur Wahl des Vorstandes vorzuschlagen. Diese Vorschläge müssen bis spätestens 3 Wochen vor der Wahl schriftlich * beim Vorstand eingereicht werden.
*) Kandidaturen und Anträge können schriftlich den Vorstandsmitgliedern persönlich übergeben werden oder an die folgende Postadresse geschickt werden:
Udo Seyfarth
Kantstr. 79
55122 Mainz
• Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben
• Alle Mitglieder müssen ihren Mitgliedsausweis und/oder einen gültigen Lichtbildausweis mitbringen.
• Die Mitglied-Fanclubs sind mit maximal 5 unteilbaren Stimmen als Fanclub stimmberechtigt; Fanclub-Mitglieder, die auch Einzelmitglied der Supporters Mainz e.V. sind, können darüber hinaus auch ihr Einzelstimmrecht wahrnehmen.
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Begründete Anträge, die uns frist- und formgerecht vor der Mitgliederversammlung erreichen, werden wir mit Bezug auf diese Einladung per eMail unseren Mitgliedern publik machen.
der Vorstand
Supporters Mainz