Gemäß
§ 11 unserer Satzung laden wir für
Montag, 18.11.2019 um 19:05 Uhr in unser Fanhaus (Weisenauer Straße 15) zur
ordentlichen Mitgliederversammlung 2019 herzlich ein, Einlass ab 18:30 Uhr.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Bericht des Vorstandes
2. Bericht der Kassenwartin und der Kassenprüfer
3. Entlastung des Vorstandes
4. Wahl des Vorstands
5. Wahl der KassenprüferInnen
5. Anträge gemäß § 11 Abs.4-5 der Satzung
6. Verschiedenes
• Laut § 11 Abs. 4 der Satzung müssen Anträge der Mitglieder spätestens 2
Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich * eingegangen sein.
• Anträge auf Satzungsänderungen müssen dem Vorstand spätestens 3 Wochen vor
der Mitgliederversammlung schriftlich * zugegangen sein (§ 11 Abs.
5).
• Nach § 14 Abs. 2 der Satzung ist jedes Mitglied berechtigt, eine Kandidatin /
einen Kandidaten mit dessen Einverständnis zur Wahl des Vorstandes
vorzuschlagen. Diese Vorschläge müssen bis spätestens 3 Wochen vor der Wahl
schriftlich * beim Vorstand eingereicht werden.
*) Kandidaturen und Anträge können schriftlich den Vorstandsmitgliedern
persönlich übergeben werden oder an die folgende Postadresse geschickt
werden:
Supporters Mainz e.V.
Weisenauer Straße 15
55131
Mainz
• Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
• Alle Mitglieder müssen ihren Mitgliedsausweis und/oder einen gültigen
Lichtbildausweis mitbringen.
• Die Mitglied-Fanclubs sind mit maximal 5 unteilbaren Stimmen als Fanclub
stimmberechtigt; Fanclub-Mitglieder, die auch Einzelmitglied der Supporters
Mainz e.V. sind, können darüber hinaus auch ihr Einzelstimmrecht wahrnehmen.
Supporters Mainz e.V.
Der Vorstand
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*) Begründete Anträge, die uns frist- und formgerecht vor der Mitgliederversammlung erreichen, werden wir mit Bezug auf diese Einladung per eMail unseren Mitgliedern publik machen.