Gemäß § 11 unserer Satzung laden wir Euch für Freitag, den 11.12.2020 um 18:05 Uhr zur ordentlichen Mitgliederversammlung herzlich ein. Pandemiebedingt wird die Mitgliederversammlung virtuell durchgeführt. Die virtuelle Versammlung öffnet ab 17:05 Uhr. Zugangsdaten und Hinweise findet Ihr in eurem E-Mail Postfach. Da unsere Satzung keine Regelung über die Durchführung einer virtuellen Mitgliederversammlung enthält, sie nur mit Zustimmung der Vereinsmitglieder erfolgen. Mitglieder, die mit der virtuellen Durchführung der Versammlung und der Neuwahlen des Vorstandes nicht einverstanden sind, haben mit Erhalt dieser Einladung und bis zur Abstimmung die Möglichkeit, dies anzumerken. Sollte jemand von euch damit nicht einverstanden sein, wird die Versammlung verschoben, bis ein persönliches Treffen wieder möglich ist.
Tagesordnung
1. Begrüßung und Einführung
2. Abstimmung über die Durchführung einer virtuellen Mitgliederversammlung und Wahlen 3. Bericht des Vorstandes
4. Bericht der Kassenwartin und der Kassenprüfer
5. Entlastung des Vorstandes
6. Wahl des Vorstandes
7. Anträge gemäß § 11 Abs.4-5 der Satzung
8. Verschiedenes
• Laut § 11 Abs. 4 der Satzung müssen Anträge der Mitglieder spätestens 2 Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich * eingegangen sein.
• Anträge auf Satzungsänderungen müssen dem Vorstand spätestens 3 Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich * zugegangen sein (§ 11 Abs. 5).
• Nach § 14 Abs. 2 der Satzung ist jedes Mitglied berechtigt, eine Kandidatin/einen Kandidaten mit dessen Einverständnis zur Wahl des Vorstandes vorzuschlagen. Diese Vorschläge müssen bis spätestens 3 Wochen vor der Wahl schriftlich * beim Vorstand eingereicht werden.
*) Kandidaturen und Anträge können schriftlich den Vorstandsmitgliedern persönlich übergeben oder an die folgende Postadresse geschickt werden:
Supporters Mainz e.V.
Weisenauer Straße 15
55130 Mainz
• Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
• Alle Mitglieder müssen ihren Mitgliedsausweis und/oder einen gültigen Lichtbildausweis bereithalten.
• Die Mitglied-Fanclubs sind mit maximal 5 unteilbaren Stimmen als Fanclub stimmberechtigt; Fanclub-Mitglieder, die auch Einzelmitglied der Supporters Mainz e.V. sind, können darüber hinaus auch ihr Einzelstimmrecht wahrnehmen.
Supporters Mainz e.V., Der Vorstand
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*) Begründete Anträge, die uns frist- und formgerecht vor der Mitgliederversammlung erreichen, werden wir mit Bezug auf diese Einladung per eMail unseren Mitgliedern publik machen.